Bischoff Urkunden-Regesten

Aus Quellen Alpen-Adria

Bischoff, Ferdinand: Urkunden-Regesten. In: Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen  13 (1876), S. 110–155.

Die nachstehenden Regesten sind fast sämmtlich einem im Schloßarchive zu Hollenburg in Kärnten verwahrten Copialbuche entnommen, welches um das Jahr 1528 von Sigmund von Dietrichstein angelegt worden ist. Es umfaßt 162 mit Urkunden beschriebene Blätter des größten Folioformates und acht Blätter Register. Eine planmäßige Ordnung der Einträge ist nicht wahrzunehmen. Den Urkunden-Abschriften sind Ueberschriften vorgesetzt, welche zum Theile von Sigmund von Dietrichstein herrühren, wie z. B. folgende: „Verschreibung des bischoffs in der Neustatt vnd des capitell sand Jörgen ordens daselbst, das sy weilent khaiers Maximilian testament, mein epitauium betreffend, vollziehen wollen;“ oder „Meines bruedern Franzen v. D. Verzicht“, u. v. a. Der gesamte Inhalt des Copialbuches bezieht sich direct oder indirect auf Sigmund von Dietrichstein und dessen Besitzthum, also auf einen Mann, der durch geraume Zeit in Steiermark eine hervorragende und höchst einflußreiche Stellung einnahm. Dieser Umstand, sowie der enge Zusammenhang der steiermärkischen Geschichte mit der seiner Nachbarländer, besonders mit der Kärntens, mag es rechtfertigen, daß auf diesen zunächst nur der Steiermark gewidmenten Blättern verhältnismäßig viele Urkunden-Regesten mitgetheilt werden, welche Steiermark nicht betreffen. Auch wird es demjenigen, der sich mit der Geschichts Sidmund’s von Dietrichstein und seiner Zeit beschäftigt, nicht unlieb sein, an einem Orte beisammen zu finden, was sonst an verschiedene Orte hätte verzettelt werden müssen. Darum wurden auch einige auf Sigmund von Dietrichstein bezügliche Urkunden-Regesten aus dem Zettelkataloge des steierm. Landesarchives hinzugefügt. Ich verweise auch noch auf die von Dr. G. Göth in den „Mitteilungen des histor. Vereines für Steiermark“ veröffentlichten Regesten; namentlich auf die Nummern 1245, 1248, 1249, 1262, 1263, 1280, 1284, 1303, 1317, 1324, 1330, 1368, 1369, 1384, 1386, 1390, 1479.

Da der größte Theil der hier in chronologischer Ordnung registrirten Urkunden noch ungedruckt und kaum zu hoffen ist, daß sie jemals gedruckt werden, wurden die Regesten meist ausführlicher verfaßt als dies sonst geschehen wäre. Dennoch nehmen dieselben kaum den sechsten Theil des Raumes der meist weitschweifigen Urkunden ein. Die Reduction der Daten erfolgte nach Weidenbach. Die Namen der Orte und Personen wurden hier in der Regel so mitgetheilt, wie sie in der Vorlage geschrieben sind. Unzweifelhaft werden da manche Schreibfehler des Copisten unterlaufen sein, um deren Berichtigung ich die mit dem Detail der Geschichte dieser Zeit genauer Betrauten bitte. Einige Versehen, die mir auffielen, habe ich selbst zu berichtigen versucht.

 Datum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.OrtRegest
Bischoff Urkunden-Regesten 114. März 1345 JLJohann Abt, Nicla, Prior und Convent von St. Lambrecht, beurkunden. daß Friedrich Ulrich und Otto von Stubenberg nach Erkenntniß des Rechtes von ihrer Forderung betreffs der stiftischen Gerichtsbarkeit über Todschläger in Aflenz Zell und Veitsch und anderwärts im Stubenbergischen Landgerichte und bezüglich der Marchdienste der Holden edler Leute unter angegebenen Modalitäten abgelassen haben, und bekennen weiter, daß das Stift einen der Stubenberge zum Vogte in jenen Gegenden vom Herzog Albrecht nehmen soll.
Bischoff Urkunden-Regesten 28. März 1410 JLGrazHerzog Ernst entscheidet nach dem Rath seiner Räthe, Prälaten, Herren, Ritter und Knechte einen Rechtsstreit zwischen Rudolf dem Abt und Convent von St. Lambrecht einerseits und Otto, Jakob und Wülfing von Stubenberg und deren Vettern Friedrich, Hans und Ulrich andererseits: 1. Die Streittheile sollen gute Freunde sein. 2. Betreffs der Vogtei soll es beim alten Herkommen bleiben; welchen von den Stubenbergen der Abt begehren würde, den soll der Herzog dazu bestellen. 3. Die Fischweide auf der Mürz vom aller Heiligen Steg bis in die Mur soll den Stubenbergen verbleiben. 4. Das Wasser genannt Stubming soll bis zum Thörl lehensweise den Stubenbergen vom Stifte gehören. 5. Von Thörl an bis zur Tratten und der Grenze, wo man die schädlichen Leute dem Landrichter ausliefert, möge das Stift auf diesem Wasser zwei Fischer halten. 6. Die Leute der Stubenberge in der Veitsch mögen auf der Alm „Rottensoll“ ihr Vieh weiden und daselbst Brennholz, Zimmerholz, Bretter und Schindeln zu ihrer Notdurft nehmen. 7. Alle bisherigen Schäden sollen zwischen den Streittheilen aufgehoben sein.
Bischoff Urkunden-Regesten 37. Jänner 1464 JLGrazMargareth, des edlen Wolfgang von Lembach Hausfrau, verzichtet auf ihre Erbansprüche nach ihren Eltern Thoman Rottaler und Elsbeth und deren Erben vom Mannsstamm und Namen, nachdem sie von ihrem Vater Thoman R. Propst zu St. Merten 200 fl. ungarisch und Ducaten erhalten hat, welche ihr Ehegatte zu seinem Nutzen angelegt und sie bezüglich dieser Summe sowie der Widerlegung und Morgengabe versorgt hat nach Landesrecht in Steier … Siegler: Ritter Jörg Gradner. Wolfgang von Lembach bestätigt, daß die Urkunde mit seinem Wissen ausgestellt wurde und bittet den edlen Jörg Karschawer, zu siegeln.
Bischoff Urkunden-Regesten 423. April 1470 JLKatharina, Pfalzgräfin in Kärnten, Gräfin zu Görz u. s. w., stiftet zu Ehren der hl. Dreifaltigkeit in der St. Jacobs-Pfarrkirche zu Villach eine Kapelle und Messe, unter Vorbehalt der Lehenschaft derselben, welche nach ihrem Ableben an Kaiser Friedrich und die nachfolgenden Landesfürsten übergehen soll. ― Mitsiegler: Thomas, Abt zu Arnoltstein.
Bischoff Urkunden-Regesten 515. Juni 1481 JLCristof Rottaler beurkundet mit seinen Brüdern Thoman und Jörg R. laut des von Letzterem geschriebenen Registers alles Erbe, das sie von ihren Eltern Thoman R. und Elsbeth geerbt hatten, getheilt zu haben, auch die fahrende Habe. Alle Briefe aber sollen vorläufig an ein „gelegen End“ zu bewahren und jedem nach Bedürfniß mit Zustimmung der andern heraus gegeben werden. Mit dem abgetheilten Gute möge jeder frei schalten. Auch verzichtet er auf alle Erbansprüche gegen sie und ihre leiblichen Erben. ― Siegler: Friedrich v. Holleneck und Wolfgang Lembacher.
Bischoff Urkunden-Regesten 622. Mai 1483 JLHanns Herr zu Neyperg verkauft dem Cristof Rotaller Schloß und Feste Thalberg sammt Zugehör ohne Vorbehalt. ― Siegler: Wolfgang Perner von Schachen.
Bischoff Urkunden-Regesten 712. Mai 1493 JLCristof Rottaler, Ritter, verfügt: falls er vor seiner Frau Katharina Potenbrunerin stürbe, sollte diese seiner Kinder rechter Gerhab sein und mit ihr sein Bruder Jörg R. Diese sollten bis zur Vogtbarkeit seines ältesten Sohnes sein ganzes Vermögen inhaben, dann aber diesem mit redlicher Raitung übergeben. Einer inzwischen heiratenden Tochter sollten zu Heiratsgut 500 Pfd. Pfg. Landeswährung und für 100 Pfd. Pfg. Gulden und Silberkleinod gegen den landesüblichen Erbverzicht gegeben werden. Wären nur Töchter vorhanden, so sollte jede das Doppelte erhalten. Seine Witwe soll als Heimwesen und Witwenstuhl das Schloß Thalberg, das obere oder niedere Haus, mit halben Herrlichkeiten, Nutzungen und Renten haben, die andern sollten seine Söhne, oder wenn diese „noch in ihrer Jugend wären“, sowie auch bei Abgang solcher sein Bruder Jörg v. R. innehaben. Wenn seine Witwe den Witwenstuhl verrücken würde, soll sie alle Güter u. s. w. den Söhnen, oder bei Abgang solcher, dem Jörg v. R. oder dessen Söhnen und falls auch diese nicht wären, seinen nächsten männlichen Erben (Bruder Thoman u. s. w.) gegen Leistung von 2000 Pfd. Pf. und aller ihrer Kleider und Frauenkleinode herausgeben. Von diesen 2000 Pfund kann sie die Hälfte frei verwenden, 1000 Pfund aber sollen nach ihrem Tode auf seine nächsten Erben fallen. Bei gänzlicher Ermanglung männlicher Erben sollte Alles auf seine Tochter erben, diese aber schuldig sein, die Witwe, wie oben bestimmt ist, sitzen zu lassen. ― Stürbe Cristof R. ohne männliche Leibeserben, so sollte sein Bruder Jörg bez. dessen Söhne das Schloß Thalberg mit allem was dazu gehört und dazu gekauft wurde, erhalten; sein Bruder Thoman bez. dessen Söhne die väterlichen Erbgüter in Steier. Doch sollen diese Brüder verpflichtet sein, der Witwe und Tochter das oben Bestimmte zu leisten. Bitte um Handhabung dieses Geschäftes an Kaiser, Landeshauptmann und Marschall. Vorbehalt der Abänderung und Aufhebung desselben. Eigenes Siegel und das des geistlichen Herrn Leonhart, Propst zu Vorau ― Paul Panns, Pfarrer zu Friedberg bekennt, daß Cristof Rotal dieses Geschäft vor ihm bekannt und ihn dasselbe eigenhändig zu schreiben gebeten habe.
Bischoff Urkunden-Regesten 816. April 1494 JLMathias Bischof zu Seckau verkauft dem Cristof von Rotal das Amt zu Mürzthal und das Amt in der Stäntz mit benannten Holden rc. für frei eigen und unverkümmert um 1050 fl. rh. ― Schadenersatzversprechen.
Bischoff Urkunden-Regesten 927. März 1495 JLGrazHeiratsabrede zwischen Jörg v. Rotal, königl. Rath und Regenten, und Jörg v. Herberstein des Lienhart von Herberstein Sohn, in Anwesenheit des Sigmund von Hungerspach, Schatzmeister General, Balthasar Thanhausen und Tibold Harracher, königl. Majestät Räthe und Regenten zu Wien. ― Jörg v. Rotal soll eine der beiden Töchter seines seligen Bruders Cristof v. Rotal, Barbara oder Maruscha, dem Jörg v. Herberstein mit 300 fl. rhein. frei zu verfahren verheiraten, dagegen Lienhart v. Herberstein und dessen Sohn Jörg der betreffenden Jungfrau 900 fl. vermachen und hiefür 100 Pfd. Gülte verschreiben, im Falle deren Ablösung die Frau mit dem Gelde nach Landesgewohnheit in Steier verfahren sollte. Weiters soll Jörg v. Rotal der Jungfrau noch 900 fl. für ihr väterliches Erbe geben und Lienhart v. Herberstein dieses Geld auf allen seinen Gütern sicher stellen; die Jungfrau aber zu Gunsten des Mannsstammes des Jōrg und Thoman Rotal auf das väterliche Erbe verzichten. Jörg v. Rotal aber soll ihr weiters 3000 fl. rhein. von seinem Nachlasse für den Fall verschreiben, daß er ohne männliche Erben abginge. Ferner soll den laut des Geschäftes des Cristof v. Rotal beim Tode seiner Witwe seinen Töchtern gebührenden Widerfall der Leibzucht jener im Betrage von 1000 Pfd. Pfg. Jörg v. Rotal und dessen Erben zu bezahlen schuldig sein; Jörg v. Herberstein soll eine Abschrift jenes Geschäftes erhalten. Falls Jörg v. Herberstein die ältere der beiden Jungfrauen zur Frau bekäme, sollte er mit dem Beiliegen ein Jahr lang, falls aber die mittlere so zwei Jahre lang zuwarten. Beim Todesfalle des einen oder andern Theiles sollte die Abrede ungiltig sein. Falls die Frau den Jörg v. Herberstein überlebte, sollte ihr bei Vorhandensein von Kindern die fahrende Habe halb, bei Abgang solcher aber ganz zufallen und „soll mit namen in den heiratbrief begriffen vnd vor dem beiliegen versorgt vnd verfertigt werden“. Lienhart v. Herberstein selbst soll diese Verschreibung verfertigen und die Jungfrau ihres Heiratsgutes versichern. Endlich geloben Jörg v. Rotal und Jörg v. Herberstein die Erfüllung dieser Abrede. Siegler: die Genannten und Cristof Leysser und Cristof Lembacher.
Bischoff Urkunden-Regesten 1030. April 1496 JLWienKatharina v. Pottenprun verzichtet auf alle Ansprüche gegen den Nachlaß ihres Gemals Cristof v. Rotal, nachdem ihr Jörg Rotal 2000 Pfd. Pfg. baar und zu freier Verfügung bezahlt und sich verpflichtet hat, auch jene 1000 Pfd. Pfg. zu zahlen, welche nach ihrem Tode ihren Kindern zufallen sollten. Siegler: statt der Ausstellerin ihr Bruder Merten v. Potenprun. ― Zeugen und Siegler: Jörg v. Kunigsperg und Eustach Mülbanger.
Bischoff Urkunden-Regesten 114. Jänner 1497 JLWienCristof v. Puecham, Erbdruchsäß in Oesterreich, bekennt, daß ihm Jungfrau Barbara, Cristof v. Rotal's sel. Tochter, 1533 Pfd. 80 Pfg. als Heiratsgut zugebracht habe, wogegen er ihr zu rechter Widerlegung verschreibt zu gleicher Hälfte seine zwei von seinem Schwager Jörg v. Rotal ererbten Dörfer Saubersdorf und Dunklstein, ferner zwei Theile Weinzehent zu Willendorf, Rattengrueb, Zweresdorf, Notting, Meyrsdorf, Ruetmannsdorf, Wyrflach, Bissendorf, Geresdorf, beide Hof … Stalhof zu Puechperg „vnd die gesste“, die Bergrechte zu Saubersdorf, Neusiedl, Vesstendorf, Geresdorf, Wynsendorf, Weykersdorf, Muetmannsdorf, Notting, ferner acht Weingärten hinter dem Hofe Saubersdorf, den Weinkeller Wiesen, Aecker rc. rc. und dazu 29 Pfd. Pf. Gülten auf seinem Amte zu Hungersbach. Stürbe Barbara vor ihm, so sollen ihm die 1533 Pfd. 80 Pfg. verfallen und obige Güter rc. davon ledig sein; stürbe aber er vor ihr, so soll das benannte Heiratsgut auf dem halben Theil der oben benannten Güter nebst der Hälfte seiner fahrenden Habe ihr zu freier Verfügung zufallen und Hungersbach soll sie zu Leibzucht innehaben und nach ihrem Tode seine Erben von ihren um 400 Pfd. Pf. einlösen; oder sie sollen um 1533 Pfd. 80 Pf. Hungersbach, Saubersdorf, Dunklstein, die Weinzehent, Bergrecht rc., falls diese noch nicht veräußert wären, einlösen. Schermversprechen nach dem Recht in Oesterreich. Siegler: Wenusch v. Ebersdorf, Erbkämmerer in Oesterreich und der vest Zacharias Stainberger.
Bischoff Urkunden-Regesten 1211. Jänner 1497 JLWienBarbara, Cristof v. Rotal's Tochter, Cristof v. Puecham's Gemalin, bekennt, daß ihr Jörg v. Rotal die nach ihren Eltern gebührenden 1533 Pfd. 80 Pf. bezahlt habe und verzichtet zu Gunsten des Mannsstammes des Jörg v. Rotal auf weitere Erbansprüche. Stürbe aber Jörg v. Rotal ohne Söhne, so soll seine Tochter oder seine sonstigen Erben ihr 3000 Pfd. Pf. bezahlen, wogegen sie auf ihre Erbansprüche gegen die Tochter oder gegen Thoman v. Rotal und dessen männliche eheliche Erben verzichtet. Siegler: Cristof v. Puechaim, Ritter Jörg v. Kunigsperg und Wilhelm v. Wolfenreut.
Bischoff Urkunden-Regesten 136. Juli 1497 JLWienJörg v. Herberstein bekennt, daß Margret, Cristof v. Rotals sel. Tochter, ihm zu rechtem Heiratsgut 300 Pfd. Pf. zugebracht habe, wogegen er ihr „gänzlich zu verfahren“ achthalbhundert Pfd. Pf. vermacht und hiefür „auf männdlichen stücken nutzen vnd gütern“ 100 Pfd. Pf. versichern soll, so daß sie bei seinem Tode diese Gülten innehaben rc. soll, bis ihr seine Erben achthalbhundert Pfd. Pf. allweg vierzehn Tage vor oder nach Weihnachten zu freier Verfügung ausbezahlen. Weiters sollte ihr bei Vorhandensein von Kindern die Hälfte seiner fahrenden Habe zufallen, sonst die ganze. Stürbe Margret vor ihm ohne Geschäft, so sollte ihre ganze Zubringung im Betrage von 1533 Pfd. 80 Pfg. ihm und seinen Erben als frei eigenes Gut ohne Wiederfall zustehen. Schermversprechen. Lienhart v. Herberstein bekennt, daß diese Verschreibung mit seinem Willen geschah und sichert der Margret Ersatz aus seinen andern Gütern zu, falls sie an oben benannten 100 Pfd. Gülten, welche er ihr auf seinen Gütern zu Wolfsberg verschreibt, Abgang haben sollte, so lange bis sein Sohn Jörg seiner Gemalin seine eigenen Güter verschrieben haben wird. Siegler für Jörg v. Herberstein Wenusch v. Ebersdorf, weiters Lienhart v. Herberstein, Cristof Oberhaimer, Zacharias Stainberger v. Albrechtsberg.
Bischoff Urkunden-Regesten 147. August 1497 JLJörg Paumkircher versetzt dem Jörg v. Rotal benannte Weingarten, Bergrechte, Wiesmad, Wildbann und Fischweide sammt den erforderlichen Roboten seiner Leute in seinen fünf Dörfern für dargeliehene 1000 fl. ungarisch gegen Wiederlosung.
Bischoff Urkunden-Regesten 1514. August 1497 JLMargret, Cristofs v. Rotal sel. Tochter, verzichtet auf ihr väterliches Erbgut (im Wesentlichen gleichlautend mit der Urkunde Nr. 12 oben). Siegler: Cristof v. Puechaim, Jörg v. Kunigsberg, Friedrich v. Herberstein, Engelhart von der Hait.
Bischoff Urkunden-Regesten 1611. September 1497 JLJörg Paumkircher Freiherr zu Schlaning bekennt, daß er dem Herrn Jörg v. Rotal Freiherrn zu Thalberg für dargeliehene 1400 ungarische Gulden seine fünf frei eigenen Dörfer Alichau, Wolffau, Schackhen, Kitzleben und Leupersdorf gegen Wiederlösung und mit der Befugniß zu rechtem Fürpfand gesetzt habe, im Falle verweigerter Wiederlösung die Hauptsumme beim Landeshauptmann zu Graz erlegen und sich sodann der fünf Dörfer unterwinden zu dürfen. Scherm- und Schadenersatzversprechen.
Bischoff Urkunden-Regesten 1729. Jänner 1498 JLBarbara, des sel. Thoman Rotaler Tochter, des Jörg Colonitsch, Pflegers zu Mehrenberg Gemalin bekennt, daß sie von ihrem Bruder Thoman Rotal 200 ungarische Ducaten Gulden zu Heiratsgut erhalten habe und deshalb zu Gunsten des Jörg, Thoman und Cristof v. Rotal und deren männliche Stammeserben auf ihr väterliches und mütterliches Erbe nach Recht und Gewohnheit in Steier verzichtet. Jörg Colonitsch bestätigt und besiegelt diese Urkunde, Mitsiegler: Andre Spangsteiner, Pfleger zu Eibiswald.
Bischoff Urkunden-Regesten 188. Mai 1499 JLTettnangKaiser Maximilian versetzt dem Georg v. Rotal Freiherrn zu Talberg, k. Rath, für dessen treffliche Dienste in Nieder-Oesterreich und bei Eroberung von Haimburg, Lachsenburg, Merkenstein und andere und für dargeliehene 16.000 fl. die Burg Medling bei Wien sammt Ungeld Landgericht, Berggericht, Bergrecht rc. innezuhaben und zu niessen „an abslag der hauptsumma“ nach Satzrecht vorbehaltlich der Bergschätze, Landsteuern, Landreisen und anderer landesfürstlicher Obrigkeiten und jederzeitiger Ablösung. Doch soll Georg v. Rotal die Burg und Leute wider ihr altes Herkommen nicht bedrängen, allen ein gleicher Richter sein, die Burg dem Kaiser offen halten, nichts ohne dessen Willen darin verbauen, keinen Krieg daraus anfangen. Gezeichnet Heinrich Prueschinck Freiherr zu Stättenberg, Serenteiner.
Bischoff Urkunden-Regesten 208. Mai 1499 JLTettnangKaiser Maximilian überläßt dem Jörg v. Rotal, seinen Erben rc. für ein Darlehen von 1400 fl. Landgericht, Zehent und Mauth zu Friedberg, 13 Schilling 10 Den. jährliche Unterthanendienste daselbst, Fischweide rc. unter Vorbehalt aller Schätze, Bergwerke und anderer landesfürstlichen Obrigkeiten, pfand- und satzweise, aber gegen Wiederlösung. Jörg v. Rotal rc. sollen die Unterthanen schirmen, nicht bedrücken, nichts von des Kaisers Gerechtigkeiten schmälern oder entziehen lassen rc.
Bischoff Urkunden-Regesten 198. Mai 1499 JLTettnangKaiser Maximilian gibt dem Jörg Rotal das zur Herrschaft Pernstein gehörig gewesene Dorf Sinndersdorf, das vorher sein Bruder Cristof v. Rotal besaß, zu Eigen gegen Nachlaß jener 13 Centner Büchsenpulver, die Cristof v. Rotal dem Kaiser geliehen hatte, als er vor Stein am Anger lag. Gez.: Heinrich Prueschink und Jörg Serenteiner.
Bischoff Urkunden-Regesten 2125. Juli 1504 JLWilhelm v. Neudeck zu Rastenberg bekennt, daß ihm seine Gemalin Benigna, des sel. Cristof v. Rotal Tochter, als Heiratsgut 500 Pfd. Pf. zu freiem Eigengut zugebracht habe, wogegen er ihr zu rechter Morgengabe und Widerlegung 1000 Pfd. Pf. gibt und sie mit diesen 1500 Pfd. auf sein ganzes Vermögen verweist, bis ihr diesfalls einzelne bestimmte Güter angewiesen sein werden. Ferners erhielt er zu seiner Nutzung 1000 Pfd. Pf. von Benigna, die jedoch ihr freies Eigen bleiben sollen. Bei seinem Tode sollen ihr jene 1500 Pfd. als frei eigen Gut zufallen ohne Wiederfall an die Rotaler oder an seine Erben und dazu auch die ihr vorbehaltenen 1000 Pfund und die Hälfte seiner fahrenden Habe. Falls seine Erben der Witwe jene Gelder nicht auszahlen würden, so sollten sie ihr für je 20 Pfd. ein Pfd. Gülten auf frei eigenen Gütern oder auf Lehen einsetzen, widrigens sie seinen ganzen Nachlaß innhaben und genießen. Stürbe Benigna vor ihm, so sollten obige 1500 Pfd. ihm frei heimfallen, deßgleichen die ihr vorbehaltenen 1000 Pfd., soweit sie nicht anderweitig vergeben wären. Hinterließ sie aber Kinder, so sollten die 1000 Pfd. diesen zufallen, er aber dieselben lebenslang unverthan innhaben. Weiters bekennt er, daß Jörg v. Rotal für den Fall, als er ohne Söhne sterben sollte, der Benigna 3000 Pfd. auf den Satz von Medling als frei eigen verschrieb, was aber unwirksam sein soll, wenn Benigna ohne Kinder oder diese vor Jörg v. Rotal stürben. Dagegen verzichtet Benigna auf alle Erbansprüche gegen Jörg v. Rotal, dessen Söhne und Töchter und auch gegen Wilhelm und Thoman v. Rotal und deren männliche Leibeserben. Scherm rc. nach österreichischem Recht. Siegler: der Aussteller, der hochgelehrte Jörg v. Neideck, dessen Bruder, königl. Majestät österreichischer Kanzler, Melchior v. Maasmünster, Hauptmann zu Neustadt und Bernhard (o. Renhard) v. Liechtenstein.
Bischoff Urkunden-Regesten 2225. Juli 1504 JLBenigna's, der Gemalin Wilhelm's v. Neydeck Erbverzicht gegen die Rotaler, dem voranstehenden Heiratsbrief entsprechend. Siegler: Wilhelm v. Neydeck. Hanns und Jörg v. Künsperg und Cristof Lembacher, alle drei Vettern der Benigna v. Rotal.
Bischoff Urkunden-Regesten 2320. März 1506 JLWiener NeustadtKaiser Maximilian schenkt dem Sigmund v. Dietrichstein um seiner getreuen Dienste willen ein Haus zu Wiener-Neustadt, welches früher dem v. Pfannberg und von Kaiser Mathias, als er Neustadt eroberte, dem Nikolaus v. Puechau übergeben wurde, jetzt aber nach Wiedereroberung dieser Stadt und da N. v. Puechau keine Bestätigung jener Schenkung von Kaiser Maximilian erhielt, confiscirt und heimgefallen ist.
Bischoff Urkunden-Regesten 2420. September 1506 JLLinzKaiser Maximilian verleiht das durch den Tod des Georg Schenk v. Osterwitz erledigte Erbschenkenamt in Kärnten seinem Silberkämmerer Sigmund v. Dietrichstein und dessen Geschlechte. Gez. Maximilianus und J. Serenteiner.
Bischoff Urkunden-Regesten 2513. Oktober 1506 JLMaximilian's Stainpeis zu Aichperg Revers über die von Jörg v. Rotal empfangene Fischereibefugniß in der Lafnitz vom Ende des Dorfes bis zum Lempersdorfer Steg gegen jährliche Kündigung. Siegler: der Aussteller und Sigmund Dräxell v. Neuhaus.
Bischoff Urkunden-Regesten 267. Dezember 1506 JLWienCristof Lembacher bekennt, daß sein Vetter Jörg v Rotal ihm bewilligt habe, seiner Frau Magdalena, des Ritters Sigmund v. Schneidpeck ehelichen Tochter und des edlen Wolfgang Herting Witwe das zugebrachte Heiratsgut von 500 Pfd. und die Widerlegung von 500 Pfd., welche laut der Heiratsabrede auf Gülten und Güter in Oesterreich verwiesen werden sollten, aber wegen Nichtbesitz solcher nicht verwiesen werden konnten, auf den Wein- und Getreidezehent zu Simonsfeld (?) zu verweisen; doch soll dem Jörg v. Rotal seine Verschreibung herausgegeben und der Zehent ledig gelassen werden, sobald Cristof Lembacher seine Frau auf Güter in Oesterreich weist. Hiefür setzt dieser sein ganzes Vermögen zu Pfand, an welches sich Jörg v. Rotal halten möge, wenn er durch Nichtablösung des Zehents Schaden litte. Siegler: der Aussteller und die Ritter Jörg v. Kunigsperg und Dietrich Perner.
Bischoff Urkunden-Regesten 2716. Oktober 1509 JLVorauMaximilian's Stainpeis, Hofmeisters zu Vorau, Revers über das ihm von Jörg v. Rotal bewilligte Fischereirecht in der Lafnitz (wie oben Nr. 25). Er soll unbefugten Fischern Zeug und Fische wegnehmen, fischende Holden des Jörg v. Rotal gegen Thalberg antworten, Andere selbst bestrafen …
Bischoff Urkunden-Regesten 285. Juli 1510 JLVeit Herr v. Zelkhing verkauft unter Vorbehalt ewigen Wiederkaufes dem Jörg v. Rotal benannte Güter und Gülten in der Lasberger, Neumarkter und Guttner Pfarre um 600 Pfd. rhein. Jörg v. Rotal gestattete ihm dieselben gegen einen jährlich am St. Mertentag zu Handen des Hanns Kuchler, Stadtkämmerers in Wien zu zahlenden Zins von 29 Pfd. 7 Sch. 29 Den. durch fünf Jahre zu besitzen, zu stiften rc. Schadenversprechen rc. nach dem Recht im Lande ob der Enns. Mitsiegler: des Ausstellers Vetter Ludwig v. Sternberg und Ambros Wisent.
Bischoff Urkunden-Regesten 295. November 1510 JLLudwig v. Starchenberg bekennt, daß er dem Jörg v. Rotal um 1200 Pfd. Pf. rhein. gegen ewigen Wiederkauf in einem besonderen Register verzeichnete Güter und Gülten, die er aber durch fünf Jahre gegen einen jährlich am St. Mertentag zu Handen des edlen Hanns Kuchler in Wien zu zahlenden Zins von 60 Pfd. Pf. innhaben und nutzen mag. Schadenversprechen rc. nach dem Landrecht in Oesterreich u. d. Enns. Mitsiegler: Jörg v. Kunigsperg zum Sebenstein, Regent der niederösterreichischen Lande, und Ambros Wisent, Hofmeister zu Kloster Neuburg.
Bischoff Urkunden-Regesten 307. Dezember 1510 JLFreiburg im BreisgauKaiser Maximilian gibt dem Sigmund v. Dietrichstein um seiner guten Dienste willen sein im Fürstenthume Steier gelegenes altes zerbrochenes Schloß und Gemäuer an der Mauth sammt dem Maier- und Bauhof dabei zu freiem Eigen mit der Befugniß, dasselbe wieder zu erbauen und auf das Burgstadl von neuem eine Befestigung zu setzen.
Bischoff Urkunden-Regesten 3218. April 1512 JLTrierKaiser Maximilian überläßt dem Sigmund v. Dietrichstein zur Belohnung seiner Dienste besonders gegen die Venediger und zur Aufmunterung zu weiteren solchen Diensten sein durch Erdbeben zerrüttetes Schloß Finkenstein in Kärnten sammt allem Zugehör für gewisse in der Grafschaft Tirol befindliche, von Wolfgang v. Erolzheim herrührende Zinsen, Nutzungen und Gülten nach Gab-, Wechsel- und Landrecht zu freiem vererblichen und veräußerlichen Eigen. Gez. Maximilianus.
Bischoff Urkunden-Regesten 3320. April 1513 JLAugsburgKaiser Maximilian verleiht dem Geuman Johann, Verwalter des Hochmeisteramtes des St. Georgenordens und dem Siegmund v. Dietrichstein den erledigten Hof zu Wolfensdorf an der Leitha sammt vier öden Huben.
Bischoff Urkunden-Regesten 3428. April 1513 JLCristof, Bischof von Laibach, Comendator zu Admont, überläßt dem Sigmund v. Dietrichstein für baar zur Bezahlung des David v. Trautmannsdorf dargeliehene 1200 Pfd. Pf. die Probstei zu Mautern gegen jährliche Verrechnung und Wiederlosung; auch die Probstrechte jährlicher 40 Pfd. Pfg. und den Maierhof zu Mautern sammt Zug. … Ferner zwei Fäßchen Ferninger (?) Wein oder dafür 24 Pfd. Pf. und den Haufen und Gupf alles Getreides im Kasten und jährlich zu Pfründe 18 Mut Korn, die Kleinrecht, Anlait und Sterbrinder, aber nicht die Abfahrt Drittheil (erste oder spätere Kaufrechte). Sigmund v. Dietrichstein soll durch einen ehrbaren Mann die Propstei dem Herkommen nach verwalten lassen, der bei Anwesenheit des Bischofs, Convents und ihrer Diener das für die Rosse erforderliche Heu und Stroh und nach Bedarf Holz und Licht reichen soll. Auch soll Sigmund v. Dietrichstein ein halbes Jahr vorher den Vertrag kündigen, falls er sein Geld wieder haben wollte.
Bischoff Urkunden-Regesten 3522. Dezember 1513 JLAugsburg„Zu wissen, daß die röm. kaiserl. Majestät … herrn Jörgen v. Rottall … vnd in seinem namen Sigmunden v. Dietrichstein angesuecht vnd mit demselben v. Dietrichstein in namen herrn Georgen vnd für sich selbst abgeredt hat nachvolgunder mainung“: Jörg v. Rotal soll dem Kaiser zu Gefallen seine Tochter mit Sigmund v. Dietrichstein verheiraten und dieser mit der Tochter und mit ihrer drei Gütern allen jetzt die St. Georgsbruderschaft und wenn es der Kaiser fordern würde, auch den St. Georgs-Orden annehmen und der Bruderschaft und dem Orden mit Leib , Habe und Gütern „verwandt“ sein. Aus der Bruderschaft können sie stets wieder austreten; aber aus dem Orden müßten sie, gleich Andern, sich mit einer zu bestimmenden Summe loslösen. So lang sie nicht ausgetreten sind, sollten sie ohne Bewilligung des Ordens ihre Güter nicht auswärts desselben veräußern. Auch sollen sie des Ordens Nutzen, Ehre und Aufnehmen fördern, und den hl. Ritter St. Georg und andere Heilige ehren … Dagegen will der Kaiser Herrn Jörg v. Rotal in andern seinen Obliegen und Geschäften, besonders falls seine Mißgönner bei Ihrer Majestät etwas ihm zum Nachtheile beantragen würden, als gnädiger Herr und Landesfürst allzeit bedenken. Hierüber wurden zwei gleichlautende Briefe ausgefertigt, auseinander geschnitten rc. Zwei andere am selben Tage ausgefertigte Briefe über diese Angelegenheit wurden für kraftlos erklärt.
Bischoff Urkunden-Regesten 365. Jänner 1514 JLInnsbruckKaiser Maximilian verleiht dem Sigmund v. Dietrichstein die Lehenschaft der Marienkirche an der Gall mit der Filialpfarrkirche St. Jacob zu Villach, Aquileier Bisthums.
Bischoff Urkunden-Regesten 3719. Jänner 1514 JLInnsbruckKaiser Maximilian erklärt dem Sigmund v. Dietrichstein, dem er über seine Dienstleistungen ungewöhnliches Lob sagt und Gnadenbezeugungen verspricht, betreffs der Einnahmen und Ausgaben in den venetianischen Händeln von aller weitern Verantwortung frei und ledig und genehmigt dessen diesfällige Rechnungslegung. Die Einnahmen vom October v. J. betrugen 81.941 fl. 47 kr., 1 Heller; die Auslagen, inbegriffen Dietrichstein's Unterhalt mit 14 Pferden über seine gewöhnliche Ausrüstung, 86.874 fl. 28 kr. 3 Heller. Ueber die Schuld des Kaisers im Betrage von 4932 fl. 41 kr. 3 Pfg. an Dietrichstein sollte eine besondere Urkunde ausgefertigt werden.
Bischoff Urkunden-Regesten 389. Februar 1514 JLKaiser Maximilian verkauft Herrschaft, Schloß und Stadt Gmünd in Kärnten, indem er es vom Erzbischof Leonhard zu Salzburg wiederkaufte, vorbehaltlich der Landsteuer, Raisen und zweier Gemsgejaid, sowie des Wiederkaufes, an Sigmund v. Dietrichstein um 28000 fl. Auch sollte Gmünd nicht zu Widerwärtigkeit und ohne Wissen und Willen des Kaisers veräußert werden dürfen.
Bischoff Urkunden-Regesten 395. April 1514 JLLinzKaiser Maximilian verleiht dem Sigmund v. Dietrichstein, gedenkend seiner guten Dienste in den venetianischen Händeln und im Kriege gegen Friaul, in welchem dieses Land größtentheils erobert worden, für 7000 fl. Stadt und Schloß Eisenstadt in Oesterreich pfand- und pflegweise, so wie sie früher der kais. Rath Dr. Veit v. Fürst innhatte, mit dem Rechte, dieselbe unter gleichen Bestimmungen oder auch um eine höhere Summe weiter zu verpfänden, wo dann aber der Mehrbetrag dem Kaiser zukommen sollte, dem überdies stets Wiederlosung freistand.
Bischoff Urkunden-Regesten 405. April 1514 JLLinzKaiser Maximilian gebietet den zum Schlosse Wexenegk gehörigen Unterthanen den Freiherren Jörg Rottal zu Thalberg als Pfandbesitzer genannter Herrschaft Treue und Gehorsam zu leisten.
Bischoff Urkunden-Regesten 415. April 1514 JLLinzKaiser Maximilian verleiht dem Sigmund v. Dietrichstein und seinen Erben frei lediglich die Lehenschaft der von Pfalzgrāfin Katharina von Görz in der St. Jakobs-Pfarrkirche zu Villach erbauten Kapelle und gestifteten Messe.
Bischoff Urkunden-Regesten 4224. Mai 1514 JLSigmund v. Dietrichstein kauft von Balthasar v Stubenberg und dessen Vettern Hanns und Wolfgang v. Stubenberg genannte Güter unter Zugeständniß fünfjährigen Wiederkaufes.
Bischoff Urkunden-Regesten 431. Juli 1514 JLGmundenKaiser Maximilian verkauft sein Schloß und Herrschaft Holenburg, welche er unter Vorbehalt des Wiederkaufes seinem Landhofmeister des Regiments der oberösterreichischen Lande, Michael v. Wolkenstein, verkauft hatte, dem Sigmund v. Dietrichstein um 13000 fl. rhein., baar bezahlt, sammt allem Zugehör, zu freiem unbekummerten Eigen; doch soll Sigmund v. Dietrichstein diese Güter nicht zu Widerwärtigkeit des Kaisers weiter veräußern.
Bischoff Urkunden-Regesten 458. Juli 1514 JLGmundenKaiser Maximilian weist alle diejenigen, welche Renten, Gülten, Güter rc. rc. in Kärnten innehaben, die mit der Herrschaft Hollenburg von den Pettauern und Stubenbergen an ihn und seine Vorfahren gekommen waren, an Sigmund v. Dietrichstein als ihren Lehensherren und entbindet sie aller Lehenspflicht gegen ihn.
Bischoff Urkunden-Regesten 448. Juli 1514 JLGmundenKaiser Maximilian beurkundet, daß er in Anerkennung des alten Adels und Verdienstes des Dietrichstein'schen Geschlechtes und besonders des Sigmund v. Dietrichstein mit Rath der Churfürsten und seiner innersten Räthe (!) dessen Schloß Finkenstein und das ihm verkaufte Schloß Hollenburg, sobald es zu seinen oder seiner Erben Handen ledig wird, zu freien Herrschaften gemacht und den Sigmund v. Dietrichstein und dessen eheliche Leibeserben seines Namens, Stammes und Geschlechtes auf diesen Herrschaften und auch auf Schloß Thalberg, falls dieses ihm nach Georg v. Rotal zufallen sollte, in Stand, Ehre und Würde seiner und des Reiches Freiherren und Freifrauen erhoben habe; daß sie sich aber mit der Jurisdiction und Gehorsam obbemeldeter Herrschaften bei und mit dem Fürstenthum Kärnten halten und davor nicht waigern sollen Der Kaiser gewährt ihnen weiter als Landesfürst aus besonderer Gnade Bann und Acht über das Blut zu richten in den Landgerichten dieser Herrschaften, so daß stets der älteste des Stammes dieses Recht haben, beziehungsweise Bann und Acht weiter ihren Landrichtern zu leihen befugt sein soll. Sanction 100 Mark Gold.
Bischoff Urkunden-Regesten 4618. Juli 1514 JLGmundenKaiser Maximilian erklärt Jörg v. Rotal betreffs seiner Einnahmen und Ausgaben in Kaiser Friedrich's und seinem Dienste nach gelegter Rechnung für quitt und ledig und bemerkt, daß Jörg Rotal die ihm noch gebührenden Ansprüche an den Kaiser in Anhoffung anderwärtiger Gunstbezeigungen desselben nachgelassen habe.
Bischoff Urkunden-Regesten 4720. Juli 1514 JLGmundenKaiser Maximilian belehnt seinen Landhofmeister des Regiments der niederösterreichischen Lande, Georg v. Rotal Freiherrn zu Talberg, und seinen Erbschenk, Rath und Silberkämmerer, Sigmund v. Dietrichstein, welcher die einzige eheliche Tochter des Jörg v.. Rotal nach Wunsch und Willen des Kaisers geheiratet hat, mit dem Schlosse Wechseneck in Steiermark und weist ihnen dasselbe zugleich als Pfand für ein Darlehen von 6000 fl. rhein. an, so daß falls sie ohne Lehenserben stürben, dieses Schloß im Besitze ihrer sonstigen Erben bis zur Rückzahlung jener Summe bleiben sollte.
Bischoff Urkunden-Regesten 485. August 1514 JLGmundenKaiser Maximilian erklärt, daß er sich für den Fall, als Jörg v. Rotal seine Tochter, der Augsburger Verabredung entgegen, nicht mit Sigmund v. Dietrichstein verheiraten und den St. Georg's Orden nicht annehmen sollte, von Sigmund v. Dietrichstein einen Revers geben ließ, wonach dieser sich für diesen Fall zur Herausgabe aller Briefe über jene Heirat, deßgleichen eines Rait- und Gutsbriefs für Jörg v. Rotal, eines Briefes über Kauf und Pflege von Wachseneck, eines Kaufbriefes um Stainz und Herzogberg, bezüglich welcher Herrschaften dem Kaiser ein ewiges Wiederkaufsrecht zustehen sollte, obwohl jener Kaufbrief von einem ewig stäten Kauf spricht, verpflichtet habe. Da aber jetzt „vnnser handlung mit dem von Dietrichstain auf ander weeg gestellt,“ der Augsburger Vertrag abgeändert wurde, auch betreffs Wachseneck andere Briefe ausgefertigt wurden und der Kauf von Stainz und Herzogberg unterblieben ist und somit obiger Revers dem Sigmund v. Dietrichstein zurückzustellen wäre, der Kaiser denselben aber nicht bei Handen hat, so erklärt er ihn für null und nichtig.
Bischoff Urkunden-Regesten 496. September 1514 JLGrazDietrich Perner v. Schachen verkauft dem Sigmund v. Dietrichstein die Veste Friedberg s. Z.
Bischoff Urkunden-Regesten 5020. Jänner 1515 JLInnsbruckKaiser Maximilian bestellt den Siegmund v. Dietrichstein widerruflich zum Landeshauptmann seines Fürstenthumes Steier ein und verschreibt ihm zu seinem Wesen das Schloß Graz hauptmanns- und pflegeweise und darauf zu Hauptmannssold und Burghut das Hubamt zu Graz mit allem Einkommen und Zugehör unverrechnet und auch jährlich 800 Viertel Haber aus dem Marchfutteramte zu Grātz. Sigmund v. Dietrichstein soll 2000 fl. seines Geldes, welche auf Schloß und Hubamt gewiesen werden, nach Bestimmung der kais. Commissäre auf das Schloß verbauen. Im Kriegsdienst soll der Kaiser ihn gleich andern Dienstleuten halten, bei andern Diensten für den Kaiser werden ihm 12 Pferde bewilligt und für jedes Pferd täglich aus dem Vitztumamte 20 kr. (Auch die Besoldungen des Landesverwesers und Nachrichters trug das Vitzthumamt.)
Bischoff Urkunden-Regesten 5120. Jänner 1515 JLInnsbruckKaiser Maximilian verkauft dem Sigmund v. Dietrichstein alle Leute, Holden, Unterthanen, Zinse, Renten, Gülten, Ungelt und Einkommen zugehörig zu den Herrschaften und Schlössern Arnsfels und Aschpang um 10.000 fl. baar bezahlt. Sollte das jährliche Erträgniß unter 500 fl. bleiben, so wäre der Abgang nach Gefallen beider Theile auf andere Liegenschaften anzuweisen, wobei 1 Pfd. Gülte zu 20 Pfd. Hauptgut anzuschlagen wäre. Die beiden Schlösser und Herrschaften mit allem Zugehör, nichts ausgenommen, schenkt und gibt der Kaiser dem Sigmund v. Dietrichstein, sonderlich zur Ergötzlichkeit seiner Treue und Gutwilligkeit, die er durch viele Darlehen ohne Interesse bezeigt, sowie für viele im kaiserl. Dienste erlittene Nachtheile, zu völlig freier Verfügung. Schermversprechen „unangesehen aller vnser vnd vnser Regiment ordnungen“.
… weitere Ergebnisse