Bischoff Urkunden-Regesten 2
Bischoff, Ferdinand: Urkunden-Regesten. In: Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen 13 (1876), S. 110–155, hier S. 111.
2. 1410, Samstag vor Judica (8. März), Graz. ― Herzog Ernst entscheidet nach dem Rath seiner Räthe, Prälaten, Herren, Ritter und Knechte einen Rechtsstreit zwischen Rudolf dem Abt und Convent von St. Lambrecht einerseits und Otto, Jakob und Wülfing von Stubenberg und deren Vettern Friedrich, Hans und Ulrich andererseits: 1. Die Streittheile sollen gute Freunde sein. 2. Betreffs der Vogtei soll es beim alten Herkommen bleiben; welchen von den Stubenbergen der Abt begehren würde, den soll der Herzog dazu bestellen. 3. Die Fischweide auf der Mürz vom aller Heiligen Steg bis in die Mur soll den Stubenbergen verbleiben. 4. Das Wasser genannt Stubming soll bis zum Thörl lehensweise den Stubenbergen vom Stifte gehören. 5. Von Thörl an bis zur Tratten und der Grenze, wo man die schädlichen Leute dem Landrichter ausliefert, möge das Stift auf diesem Wasser zwei Fischer halten. 6. Die Leute der Stubenberge in der Veitsch mögen auf der Alm „Rottensoll“ ihr Vieh weiden und daselbst Brennholz, Zimmerholz, Bretter und Schindeln zu ihrer Notdurft nehmen. 7. Alle bisherigen Schäden sollen zwischen den Streittheilen aufgehoben sein.