Bischoff Urkunden-Regesten 21

Aus Quellen Alpen-Adria

Bischoff, Ferdinand: Urkunden-Regesten. In: Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen  13 (1876), S. 110–155, hier S. 116-117.



21. 1504, St. Jacobstag (25. Juli). ― Wilhelm v. Neudeck zu Rastenberg bekennt, daß ihm seine Gemalin Benigna, des sel. Cristof v. Rotal Tochter, als Heiratsgut 500 Pfd. Pf. zu freiem Eigengut zugebracht habe, wogegen er ihr zu rechter Morgengabe und Widerlegung 1000 Pfd. Pf. gibt und sie mit diesen 1500 Pfd. auf sein ganzes Vermögen verweist, bis ihr diesfalls einzelne bestimmte Güter angewiesen sein werden. Ferners erhielt er zu seiner Nutzung 1000 Pfd. Pf. von Benigna, die jedoch ihr freies Eigen bleiben sollen. Bei seinem Tode sollen ihr jene 1500 Pfd. als frei eigen Gut zufallen ohne Wiederfall an die Rotaler oder an seine Erben und dazu auch die ihr vorbehaltenen 1000 Pfund und die Hälfte seiner fahrenden Habe. Falls seine Erben der Witwe jene Gelder nicht auszahlen würden, so sollten sie ihr für je 20 Pfd. ein Pfd. Gülten auf frei eigenen Gütern oder auf Lehen einsetzen, widrigens sie seinen ganzen Nachlaß innhaben und genießen. Stürbe Benigna vor ihm, so sollten obige 1500 Pfd. ihm frei heimfallen, deßgleichen die ihr vorbehaltenen 1000 Pfd., soweit sie nicht anderweitig vergeben wären. Hinterließ sie aber Kinder, so sollten die 1000 Pfd. diesen zufallen, er aber dieselben lebenslang unverthan innhaben. Weiters bekennt er, daß Jörg v. Rotal für den Fall, als er ohne Söhne sterben sollte, der Benigna 3000 Pfd. auf den Satz von Medling als frei eigen verschrieb, was aber unwirksam sein soll, wenn Benigna ohne Kinder oder diese vor Jörg v. Rotal stürben. Dagegen verzichtet Benigna auf alle Erbansprüche gegen Jörg v. Rotal, dessen Söhne und Töchter und auch gegen Wilhelm und Thoman v. Rotal und deren männliche Leibeserben. Scherm rc. nach österreichischem Recht. Siegler: der Aussteller, der hochgelehrte Jörg v. Neideck, dessen Bruder, königl. Majestät österreichischer Kanzler, Melchior v. Maasmünster, Hauptmann zu Neustadt und Bernhard (o. Renhard) v. Liechtenstein.