Regesten der Stadt Gorizia

Aus Quellen Alpen-Adria

Regesten der Stadt Gorizia

 Datum„Datum <span style="font-size:small;">(Date)</span>“ ist ein Datentyp für Datumswerte. Er wird Attributen mit Hilfe eines von Semantic MediaWiki bereitgestellten, softwareseitig fest definierten Attributs (Spezialattribut), zugeordnet.OrtRegest
Tomaschek Regesten Kärnten 76721. April 1337 JLHeinzel von Mangesburg, dessen Hausfrau und Erben stellen aus einen Schadlosbrief auf Reiner den Schenken von Osterwitz, seine Hausfrau und beider Erben, anläßlich ihrer Bürgschaftsleistung gegen die Juden Bonaventura und Arnold zu Görz für eine Geldschuld von 27 Mark Aquilejer Pfen.
Göth Regesten Steiermark 11526. April 1360 JLHermann von Osterwitz verspricht den Brüdern Meinhard und Heinrich Grafen von Görz treue Dienste „vnnd ihnen Wartend sein mit Wappen vnndt mit ain Stuckh zu Allen Zeiten,“ wofür sie ihn „begnadet haben mit Zwayen hueben zu gueten Aych gelegen Bey Wippach, die gelten ain March gelts nach hoffrecht geraith.“ Zeugen: Hanns der Jud von Görz, Peter von Ebstain.
Göth Regesten Steiermark 16413. Jänner 1370 JLIch Lorenz der Putz bekenn, daß ich vmb die Geschicht, daß ich Wider die Edle mein genädige frav graffin Margaretha von Ortenburg gethan hab, ainen Aydt geschworn hab, in sollicher Weise, da ich vnd alle meine freundt vnd meine gehilfen in keiner sachen nimmermer Wider seyn vnd Wider die ihren Thuen soll ohne alleß geuärdte, vnd sag seyn auch aller Bündt und gelüebt, gar und genzlich ledig, Alß an denen Brieffen verschriben ist, die ich von ihren genadten innhab, vnd ich, so auch seyn vnd all die ihren mit Worthen vnd mit Werkhen in keinen sachen, nimmermer Beschweren, diweill vnd ich leb, so soll ich ihr oder Wem seyn daß befiehlt, auch verraiten gar vnd genzlich, Man seyn mich ermahnt, in acht Tagen darnach, Waß rechte raittung bringen mag, ohn alle geuärdte vnd seyn oder ihr geschefft, soll mir derselben Raittung keinen gewalt nicht Thuen, auch ohn alle geuärdte, auch soll ich ihren Leuthen Widkhern, vnd Wider thuen gar und genzlich, Waß daß ist, das ich ihnen genohmben hab, so ich aller schirist mag vnd soll auch meiner genedigen fraven beweissen vnd anbringen, Waß mir bewusst ist, daß ihr ein nuz vnd fromb ist, vnd sol auch ihren schaden Wenden, Wo ich kan oder mag, vnd ihre fromben Werben und zu Treiben, zu allen Zeiten, so ich best mag, mit ganzer Treuen, vnd ob ich alleß daß nicht stett hielt, daß an dissen Brieffe geschrieben vnd verfangen ist, vnd daß an keinen sachen freuentlich vberfür, so soll der egenanten, meiner auch genedigen frawen leib und guet verfallen sein, vnd darum zu ainer Vrkhundt der Warheit u. s. w.“ Zeugen: Hanns Jud zu Görz, Pirff von Lilgenberg.
Göth Regesten Steiermark 123317. November 1511 JLInnsbruckK. Maximilian's Befehl an N., die ihm nach Lienhard Mantoch's Resignirung verliehene Kaplanei des Frauenaltares in der Kapelle zu Cilli wieder zurücklegen. – Andree von Liechtenstein, Hauptmann zu Görz.