Göth Regesten Steiermark 164

Aus Quellen Alpen-Adria

Göth, Georg: Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark  6 (1855), S. 248–272, hier S. 256f.



164. 1370. 16. März. (An Sand Hilary vnd Tatiani Tag.) Ich Lorenz der Putz bekenn, daß ich vmb die Geschicht, daß ich Wider die Edle mein genädige frav graffin Margaretha von Ortenburg gethan hab, ainen Aydt geschworn hab, in sollicher Weise, da ich vnd alle meine freundt vnd meine gehilfen in keiner sachen nimmermer Wider seyn vnd Wider die ihren Thuen soll ohne alleß geuärdte, vnd sag seyn auch aller Bündt und gelüebt, gar und genzlich ledig, Alß an denen Brieffen verschriben ist, die ich von ihren genadten innhab, vnd ich, so auch seyn vnd all die ihren mit Worthen vnd mit Werkhen in keinen sachen, nimmermer Beschweren, diweill vnd ich leb, so soll ich ihr oder Wem seyn daß befiehlt, auch verraiten gar vnd genzlich, Man seyn mich ermahnt, in acht Tagen darnach, Waß rechte raittung bringen mag, ohn alle geuärdte vnd seyn oder ihr geschefft, soll mir derselben Raittung keinen gewalt nicht Thuen, auch ohn alle geuärdte, auch soll ich ihren Leuthen Widkhern, vnd Wider thuen gar und genzlich, Waß daß ist, das ich ihnen genohmben hab, so ich aller schirist mag vnd soll auch meiner genedigen fraven beweissen vnd anbringen, Waß mir bewusst ist, daß ihr ein nuz vnd fromb ist, vnd sol auch ihren schaden Wenden, Wo ich kan oder mag, vnd ihre fromben Werben und zu Treiben, zu allen Zeiten, so ich best mag, mit ganzer Treuen, vnd ob ich alleß daß nicht stett hielt, daß an dissen Brieffe geschrieben vnd verfangen ist, vnd daß an keinen sachen freuentlich vberfür, so soll der egenanten, meiner auch genedigen frawen leib und guet verfallen sein, vnd darum zu ainer Vrkhundt der Warheit u. s. w.“ Zeugen: Hanns Jud zu Görz, Pirff von Lilgenberg. Tom. I. p. 706.