Göth Regesten Steiermark 10

Aus Quellen Alpen-Adria

Göth, Georg: Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark  5 (1854), S. 213–240, hier S. 216f.



10. 1294. 22. Nov. Bruck. (St. Cecilientag.) Herzog Albrecht erkauft von seinem Dienstmanne Hertneid von Wildon dessen Haus zu Wildon sammt dem Landgerichte, l. f. Lehen, und gibt ihm dafür 500 Mark Silber und das Haus zu Ibanswald (Eibiswald) zu rechten Lehen. So viel Hertneid an Urbar und Gülten bei Wildon besaß, so viel soll er auch bei Eibiswald haben. Was sich an Gülten bei Eibiswald mehr vorfinden würde, soll von den 500 Mark Kaufschilling nach Gutachten der hiezu geordneten Schätzmänner: Ditmars von Strettwick, Heinrichs Thelben, Conrads von dem Graben, und Marchards des Hager, abgeschlagen werden. Ferner erhält er zu rechten Lehen 30 Mark Geldes zwischen Vowstriz (Feistriz) und in dem Gericht zu Leoben. Zur Entscheidung von fremden Rechtsansprüchen auf Wildon und Eibiswald wurden als Schiedsrichter beiderseitig erwählt: Heinrich, Abt zu Admont; Otto von Lichtenstein; Hertneid von Stadekk und Friedrich von Pettau. Sollte Hertneid von Wildon im Besitze von Eibiswald gefährdet werden, so soll er durch andere Güter zwischen Feistriz und in dem Gerichte zu Leoben nach Ausspruch der letztgenannten 4 Räthe entschädigt werden. Zeugen: Heinricht, Abt zu Admont; Otto von Liechtenstein; Hertnid von Stadekk; Heinrich und Friedrich, Brüder von Stubenberg; Ulrich der Schenk von Rabenstein; Bernhard von Schlierbach; Dietrich von Neuberg; Marchard von Hager. T. IV. 7.