Bischoff Urkunden-Regesten 52
Bischoff, Ferdinand: Urkunden-Regesten. In: Beiträge zur Kunde steiermärkischer Geschichtsquellen 13 (1876), S. 110–155, hier S. 123.
52. 1515, Samstag nach Blasius (10. Februar), Innsbruck. ― „Abreitzettel“. Weil Michael v. Wolkenstein, Pfandherr der Herrschaft Hollenburg, gegen den Verkauf derselben an Sigmund v. Dietrichstein Einsprache erhoben, entschlug sich Sigmund v. Dietrichstein dieser Herrschaft, wofür ihm Kaiser Maximilian die Herrschaften Arnfels und Aschpang erblich mit einem auf 500 fl. veranschlagten Einkommen zustellte. Würde der Kaiser Hollenburg von Michael v. Wolkenstein ablösen, so sollte es frei und unverpfändet dem Sigmund v. Dietrichstein gegeben, van diesem aber Arnfels und Aschpang dem Kaiser eingeantwortet und auch der etwaige Ueberschuß an Einkommen von Hollenburg über jene 500 fl. mit 20 fl. für 1 fl. Gülte dem Kaiser bezahlt werden, dabei aber das Schloß Hollenburg und was dessen Mauer umfaßt und alle nicht besetzten Renten und Gülten außer Anschlag bleiben sollen. Würde Hollenburg nicht eingelöst, so sollte es nach dem Tode des Michael v. Wolckenstein an Sigmund v. Dietrichstein gegeben werden und diesem gestattet sein, Aschpang gegen Ablösung der besetzten Renten und Gülten erblich zu behalten.