Göth Regesten Steiermark 492
Georg Göth, Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark 5-13 (1854-1864).
492. 1453. 13. Mai. Grätz. (Sontag nach Maria Himmelfahrth.) Erhard Kornmeß, Erzpriester in der niedern Steiermark und
Pfarrer zu Gratwein, erhält von K. Friedrich die Vergünstigung
„nun hinfür ewiglich aus seiner Gnaden Wald, so zu dem Geschloß
„Gösting gehört, Prennholz in dem Pfarrhof daselbsten gegen „Gredt=
„wein, was wir des zu unsern notturften bederffen werden, an den
„endten, da unß das der Pfleger daselbs zu Gösting, wer der ye zu
„zeiten auch da sein, außzaigen wirdet, der uns dann das an ge=
„wöhnlichsten und gelegen steten desselben Walds auszaugen soll,
„ungeuerlich nemben und abschlagen, und daraus führen mögen.“ –
Dagegen verpflichtet sich der Erzpriester zu Gratwein, „nu hinfür
„zu ewigen zeiten in dem bemelten Geschloß Gösting wochentlich zwo
„Meß zu haben, und zu volbringen, – inmasßen als die unsher
„da gesprochen und gehalten sein worden, doch daß derselb kapel=
„lan, der dieselb Meß ye zu zeiten daselbs zu Gösting verbringt,
„denselben tag fruhe mit Kost fürgelehen werde.“ Auch will der
Erzpriester von dem Holden zu Gösting keinen Mostzehent fernerhin
fordern. Zeugen: Peter Balati, Pfarrer, Ulrich Empacher, Bür=
germeister zu Gräz. Tom. IV. p. 857.