Göth Regesten Steiermark 927: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Quellen Alpen-Adria
K (1 Version importiert)
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
Georg Göth, Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark 5-13 (1854-1864).
{{Göth Regesten Steiermark 7}}, hier S. 251.


----
----
Zeile 5: Zeile 5:


<div style="text-indent:4ex">
<div style="text-indent:4ex">
[[idno::927]]. [[date::1492-02-03|1492. 3. Februar.]] (St. Blasientag.) [[abstract::Richter und Rath zu Murau erhält den Aufschlag von dem Eisen, das außer dem Leoben’schen und Hüttenberg’schen Eisen in Obersteier erzeugt, nach Murau gelangt und von dort außer Landes geführt wird, auf drei Jahre, um damit die Stadtmauer und den Thurm daselbst in bessern Bauzustand zu versetzen.]] Tom. VI. p. 87.
[[idno::927]]. [[date::1492-02-03|1492. 3. Februar]]. (St. Blasientag.) [[abstract::Richter und Rath zu Murau erhält den Aufschlag von dem Eisen, das außer dem Leoben'schen und Hüttenberg'schen Eisen in Obersteier erzeugt, nach Murau gelangt und von dort außer Landes geführt wird, auf drei Jahre, um damit die Stadtmauer und den Thurm daselbst in bessern Bauzustand zu versetzen.]] Tom. VI. p. 87.
</div>


[[Kategorie:Göth Regesten Steiermark]]
[[Kategorie:Göth Regesten Steiermark]]
[[Kategorie:Regest]]
[[Kategorie:Grazer Hofschatzgewölbebücher]]
[[Kategorie:Regesten der Stadt Murau]]
[[Kategorie:Regesten der Stadt Leoben]]

Aktuelle Version vom 9. Dezember 2025, 13:41 Uhr

Göth, Georg: Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark  11 (1862), S. 249–260, hier S. 251.



927. 1492. 3. Februar. (St. Blasientag.) Richter und Rath zu Murau erhält den Aufschlag von dem Eisen, das außer dem Leoben'schen und Hüttenberg'schen Eisen in Obersteier erzeugt, nach Murau gelangt und von dort außer Landes geführt wird, auf drei Jahre, um damit die Stadtmauer und den Thurm daselbst in bessern Bauzustand zu versetzen. Tom. VI. p. 87.