Göth Regesten Steiermark 1177: Unterschied zwischen den Versionen

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[[idno::1177]]. [[date::1509-01-04|1509.]] [[PubPlace::Antorff]], [[date::4. Januar.]] (Schreibweise im Dokument: Jänner) [[abstract::Sigmund von Dietrichstein erklärt sich: wenn die Liechtensteiner zu Murau bei dem Verkaufe des Schlosses Weinberg an Se. Maj. sich mit barem Gelde nicht sollten abfinden lassen, sondern das Schloß Lankowiz satzweise haben wollten, solle sein Satz auf Lankowiz pr. 2000 fl. nicht hinderlich sein, sondern auf ein anderes Gut von gleichem Werthe übertragen werden können.]] Tom. II. p. 457.
[[idno::1177]]. [[date::1509-01-04|1509]]. [[pubPlace::Antorff]], 4. Januar. (Schreibweise im Dokument: Jänner) [[abstract::Sigmund von Dietrichstein erklärt sich: wenn die Liechtensteiner zu Murau bei dem Verkaufe des Schlosses Weinberg an Se. Maj. sich mit barem Gelde nicht sollten abfinden lassen, sondern das Schloß Lankowiz satzweise haben wollten, solle sein Satz auf Lankowiz pr. 2000 fl. nicht hinderlich sein, sondern auf ein anderes Gut von gleichem Werthe übertragen werden können.]] Tom. II. p. 457.


[[Kategorie:Göth Regesten Steiermark]]
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Version vom 18. Juni 2025, 13:22 Uhr

Georg Göth, Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark 5-13 (1854-1864).



1177. 1509. Antorff, 4. Januar. (Schreibweise im Dokument: Jänner) Sigmund von Dietrichstein erklärt sich: wenn die Liechtensteiner zu Murau bei dem Verkaufe des Schlosses Weinberg an Se. Maj. sich mit barem Gelde nicht sollten abfinden lassen, sondern das Schloß Lankowiz satzweise haben wollten, solle sein Satz auf Lankowiz pr. 2000 fl. nicht hinderlich sein, sondern auf ein anderes Gut von gleichem Werthe übertragen werden können. Tom. II. p. 457.