Göth Regesten Steiermark 1177: Unterschied zwischen den Versionen

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Georg Göth, Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark 5-13 (1854-1864).
{{Göth Regesten Steiermark 8}}, hier S. 244.


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[[idno::1177]]. [[date::1509-01-04|1509.]] [[PubPlace::Antorff]], [[date::4. Januar.]] (Schreibweise im Dokument: Jänner) [[abstract::Sigmund von Dietrichstein erklärt sich: wenn die Liechtensteiner zu Murau bei dem Verkaufe des Schlosses Weinberg an Se. Maj. sich mit barem Gelde nicht sollten abfinden lassen, sondern das Schloß Lankowiz satzweise haben wollten, solle sein Satz auf Lankowiz pr. 2000 fl. nicht hinderlich sein, sondern auf ein anderes Gut von gleichem Werthe übertragen werden können.]] Tom. II. p. 457.
[[idno::1177]]. [[date::1509-01-04|1509]]. [[pubPlace::Antwerpen|Antorff]], 4. Jänner. [[abstract::Sigmund von Dietrichstein erklärt sich: wenn die Liechtensteiner zu Murau bei dem Verkaufe des Schlosses Weinberg an Se. Maj. sich mit barem Gelde nicht sollten abfinden lassen, sondern das Schloß Lankowiz satzweise haben wollten, solle sein Satz auf Lankowiz pr. 2000 fl. nicht hinderlich sein, sondern auf ein anderes Gut von gleichem Werthe übertragen werden können.]] Tom. II. p. 457.
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[[Kategorie:Göth Regesten Steiermark]]
[[Kategorie:Göth Regesten Steiermark]]
[[Kategorie:Regest]]
[[Kategorie:Grazer Hofschatzgewölbebücher]]
[[Kategorie:Habsburger Regesten]]
[[Kategorie:Herrscherregesten]]
[[Kategorie:Regesten Maximilian I.]]

Aktuelle Version vom 20. Jänner 2026, 16:47 Uhr

Göth, Georg: Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark  12 (1863), S. 227–248, hier S. 244.



1177. 1509. Antorff, 4. Jänner. Sigmund von Dietrichstein erklärt sich: wenn die Liechtensteiner zu Murau bei dem Verkaufe des Schlosses Weinberg an Se. Maj. sich mit barem Gelde nicht sollten abfinden lassen, sondern das Schloß Lankowiz satzweise haben wollten, solle sein Satz auf Lankowiz pr. 2000 fl. nicht hinderlich sein, sondern auf ein anderes Gut von gleichem Werthe übertragen werden können. Tom. II. p. 457.