Göth Regesten Steiermark 492: Unterschied zwischen den Versionen

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Georg Göth, Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark 5-13 (1854-1864).
{{Göth Regesten Steiermark 4}}, hier S. 192-193.


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[[abstract::Erhard Kornmeß, Erzpriester in der niedern Steiermark und Pfarrer zu Gratwein, erhält von K. Friedrich die Vergünstigung „nun hinfür ewiglich aus seiner Gnaden Wald, so zu dem Geschloß Gösting gehört, Prennholz in dem Pfarrhof daselbsten gegen „Gredtwein, was wir des zu vnsern notturften bederffen werden, an den endten, da vnß das der Pfleger daselbs zu Gösting, wer der ye zu zeiten auch da sein, außzaigen wirdet, der vns dann das an gewöhnlichsten und gelegen steten desselben Walds auszaigen soll, vngeuerlich nemben und abschlagen, vnd daraus führen mögen.“ – Dagegen verpflichtet sich der Erzpriester zu Gratwein, „nu hinfür zu ewigen Zeiten in dem bemelten Geschloß Gösting wochentlich zwo Meß zu haben, vnd zu uolbringen, – inmasßen als die vnzher da gesprochen vnd gehalten sein worden, doch daß derselb Kapellan, der dieselb Meß ye zu zeiten daselbs zu Gösting verbringt, denselben tag fruhe mit Kost fürgesehen werde.“ Auch will der Erzpriester von den Holden zu Gösting keinen Mostzehent fernerhin fordern. Zeugen: Peter Valasti, Pfarrer, Ulrich Empacher, Bürgermeister zu Gräz.]] Tom. IV. p. 857.
 
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Pfarrer zu Gratwein, erhält von K. Friedrich die Vergünstigung  
 
„nun hinfür ewiglich aus seiner Gnaden Wald, so zu dem Geschloß  
 
„Gösting gehört, Prennholz in dem Pfarrhof daselbsten gegen „Gredt=
 
„wein, was wir des zu unsern notturften bederffen werden, an den  
 
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„wöhnlichsten und gelegen steten desselben Walds auszaugen soll,
 
„ungeuerlich nemben und abschlagen, und daraus führen mögen.“ –
 
Dagegen verpflichtet sich der Erzpriester zu Gratwein, „nu hinfür
 
„zu ewigen zeiten in dem bemelten Geschloß Gösting wochentlich zwo
 
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„denselben tag fruhe mit Kost fürgelehen werde.“ Auch will der  
 
Erzpriester von dem Holden zu Gösting keinen Mostzehent fernerhin
 
fordern. Zeugen: Peter Balati, Pfarrer, Ulrich Empacher, Bür=
 
germeister zu Gräz.]] Tom. IV. p. 857.


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[[Kategorie:Regesten der Stadt Graz]]

Aktuelle Version vom 29. Oktober 2025, 16:22 Uhr

Göth, Georg: Urkunden-Regesten für die Geschichte von Steiermark vom Jahre 1252 bis zum Jahre 1580. In: Mittheilungen des historischen Vereines für Steiermark  8 (1858), S. 171–196, hier S. 192-193.



492. 1453. 13. Mai. Gräz. (Sontag nach Maria Himmelfahrth.) Erhard Kornmeß, Erzpriester in der niedern Steiermark und Pfarrer zu Gratwein, erhält von K. Friedrich die Vergünstigung „nun hinfür ewiglich aus seiner Gnaden Wald, so zu dem Geschloß Gösting gehört, Prennholz in dem Pfarrhof daselbsten gegen „Gredtwein, was wir des zu vnsern notturften bederffen werden, an den endten, da vnß das der Pfleger daselbs zu Gösting, wer der ye zu zeiten auch da sein, außzaigen wirdet, der vns dann das an gewöhnlichsten und gelegen steten desselben Walds auszaigen soll, vngeuerlich nemben und abschlagen, vnd daraus führen mögen.“ – Dagegen verpflichtet sich der Erzpriester zu Gratwein, „nu hinfür zu ewigen Zeiten in dem bemelten Geschloß Gösting wochentlich zwo Meß zu haben, vnd zu uolbringen, – inmasßen als die vnzher da gesprochen vnd gehalten sein worden, doch daß derselb Kapellan, der dieselb Meß ye zu zeiten daselbs zu Gösting verbringt, denselben tag fruhe mit Kost fürgesehen werde.“ Auch will der Erzpriester von den Holden zu Gösting keinen Mostzehent fernerhin fordern. Zeugen: Peter Valasti, Pfarrer, Ulrich Empacher, Bürgermeister zu Gräz. Tom. IV. p. 857.